Pressemitteilung Bürgerverein: Stadtratsbeschluß?!

Wie bindend ist ein Stadtratsbeschluss? 

Diese Frage stellt nicht nur Felix Kreißel vom Bürgerverein Erfenschlag e.V. in den Raum. Schließlich soll am morgigen Freitag, 30.06.2017 gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 08.02.2017 das Sommerbad Erfenschlag an den Bürgerverein oder eine Betreibergesellschaft übergeben werden...

WIE BINDEND IST EIN STADTRATSBESCHLUSS?

 

Pressemitteilung vom 29.06.2017

 

Wie bindend ist ein Stadtratsbeschluss? 

Diese Frage stellt nicht nur Felix Kreißel vom Bürgerverein Erfenschlag e.V. in den Raum. Schließlich soll am morgigen Freitag, 30.06.2017 gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 08.02.2017 das Sommerbad Erfenschlag an den Bürgerverein oder eine Betreibergesellschaft übergeben werden.

„Dieser Termin ist mittlerweile utopisch“, ist der 30-jährige Kreißel verärgert. „Wir stehen bereit, um endlich loszulegen. Allerdings stellt sich uns die Frage, ob die Stadtverwaltung gegen den Stadtratsbeschluss auf eigene Faust handelt, um eine Übergabe zu verzögern.“

 

Der Stadtratsbeschluss besagt, dass das bisherige Bad inklusive aller Gebäude und der wasserrechtlichen Genehmigung an den Verein „Bürger für Erfenschlag“ bzw. an eine von diesem beherrschte Betreibergesellschaft oder an eine von diesem gegründete Genossenschaft bis zum 30.06.2017 verkauft werden muss. Zudem hat die Stadt eine verlässliche Unterstützung des Vereins/Betreibergesellschaft bei der Genehmigung des Badebetriebes zu gewährleisten.

 

Der Bürgerverein habe seinerseits vereinbarungsgemäß ein Betreiberkonzept erstellt, vorgestellt und übergeben und in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung durchgeführt. Eine gemeinnützige GmbH sei gründungsfertig und das Gründungskapital vorhanden. „Wir arbeiten und kämpfen seit Jahren für den Erhalt des Sommerbades. Es ist nicht nachvollziehbar, dass seitens der Stadtverwaltung trotz Stadtratsbeschluss uns immer wieder nur mitgeteilt wird, was nicht geht“, ist der ehemalige ehrenamtliche Badbetriebsleiter Kreißel maßlos enttäuscht. Der wichtigste Punkt von dem jegliches weitere Planen und Handeln abhängt ist, erklärt Kreißel mit den Worten: „Entgegen des Beschlusses vom Februar, soll kein Bad, sondern ein Flurstück verkauft werden. Der Bestandsschutz wäre damit erloschen.

 

Eine Neuinbetriebnahme würde unter anderem bedeuten, dass diverse Genehmigungsverfahren auf die Erfi-Kämpfer zu kämen und der Weiterbetrieb als Freibad ohne eine wasserrechtliche Genehmigung nicht möglich wäre. Unter anderem müsse dann der Bach offen gelegt werden, da das Grundstück neu gewidmet würde. Viele weitere Dinge wie Zu- und Abwasser hängen ebenfalls davon ab. Eine lösungsorientierte Zusammenarbeit sieht anders aus.

 

Die Hinhaltetaktik der Stadtverwaltung verärgert aber nicht nur die Erfi-Retter. Auch die Stadtratsfraktionen bekommen selbstverständlich mit, dass unter anderem auf Zeit gespielt wird und der Mehrheitsbeschluss scheinbar nicht umgesetzt werden soll. Aus diesem Grunde wird es einen fraktions-übergreifenden Brief an Barbara Ludwig, Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz geben.

 

Seit mindestens 9. Februar 2017 – einen Tag nach der Beschlussfassung – musste der Stadtverwaltung klar sein, dass der Bürgerverein fristgerecht sein Konzept einreichen wird und wie es nun weitergehen müsse. Insofern hätte sich die Stadtverwaltung auf der klaren Beschlusslage des Stadtrates bereits auf dessen Umsetzung vorbereiten können, ja müssen. Man könnte meinen, dass es nicht das Ziel der Stadtverwaltung sei, das Sommerbad zu erhalten, sondern selbiges zu verhindern. Hoffen wir es nicht.

 

Für das Erfi. Für das Bürgerbad. Für Chemnitz.

 

 

Mehr unter www.sommerbad-erfenschlag.de und auf facebook